Stahlbeschäftigte legen Arbeit nieder

Onlineredaktion 3. Juli 2014 0

Etwa 800 Stahlarbeitnehmer im brandenburgischen Eisenhüttenstadt bei ArcelorMittal und 260 Beschäftigte von Outokumpu im hessischen Dillenburg machten den Start: Nach drei ergebnislosen Verhandlungen gibt es seit 1. Juli die ersten Warnstreiks in der Stahlbranche. Warum jetzt Warnstreiks angesagt sind, erkärt ein Kurzfilm.

Um den Druck auf die laufende Tarifrunde zu erhöhen, hat die IG Metall in der nordwest- und ostdeutschen Stahlbranche vom 1. bis 4. Juli zu Warnstreiks aufgerufen. Den Start machten am Dienstagmorgen Stahl-Beschäftigte im Osten, wo sie in acht Betrieben die Arbeit für rund zwei Stunden niederlegten sowie im hessischen Dillenburg.

Bochum: Deutliche Signale der Warnstreikenden an die Stahl-Arbeitgeber. Foto: Thomas Range

Auch in Bochum aktiv: Deutliche Signale der Warnstreikenden an die Stahl-Arbeitgeber. Foto: Thomas Range

 

Warum jetzt Warnstreiks und können sie etwas bewirken?

Darauf gibt unser Kurzfilm Antwort.

Übernahme, Werkvertrag, Leiharbeit oder Arbeitsamt

Vor der dritten Runde am 30. Juni in Düsseldorf hatten über 200 junge Metallerinnen und Metaller mit einer Geschenkaktion den Arbeitgebern stählerne Tafeln überreicht – mit den Aufdrucken: „unbefristete Übernahme“, „Werkvertrag“, „Leiharbeit“, „Arbeitsamt“. Die Begriffe stehen symbolisch für die Anliegen der Stahlbeschäftigten.

Vor der dritten Runde in Duisburg: Junge Metaller überreichen Arbeitgeber ein Geschenk aus Stahl. Foto: Thomas Range

Vor der dritten Runde in Duisburg: Junge Metaller überreichen Arbeitgeber ein Geschenk aus Stahl.
Foto: Thomas Range

Zwar zeigten die Arbeitgeber Verständnis dafür, bewegten sich aber trotzdem nicht und ließen die Verhandlung ergebnislos verstreichen. Die vierte Runde ist am 7. Juli in Nordrhein-Westfalen.

Die IG Metall fordert für die Stahl-Beschäftigten in Nordwest- und Ostdeutschland fünf Prozent mehr Geld für zwölf Monate. Außerdem sollen die auslaufenden Tarifverträge zur Altersteilzeit, Beschäftigungssicherung und Übernahme der Ausgebildeten weiter gelten.

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