Lasst Euch nicht wegen Kurzarbeit auch noch den Urlaub kürzen!

Redaktion 4. Juni 2020 0

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über verschiedene Kanäle verbreiten die Arbeitgeberverbände ihre Rechtsauffassung, dass Urlaubsansprüche nur dann entstehen, wenn man tatsächlich Arbeitsleistung erbringt. Also nicht in der Kurzarbeit. Die Arbeitgeber werden also den vielen Kolleginnen und Kollegen, die in Kurzarbeit sind oder noch kommen, womöglich an den Urlaubsanspruch gehen!

Dies sehen wir als IG Metall völlig anders und stehen mit Beratung und Prozessvertretung in konkreten Einzelfällen natürlich an Eurer Seite.

Zu diesem Thema haben wir das beiliegende Infoblatt erstellt, das Ihr als Aushang fürs schwarze Brett oder als Flugblatt im Betrieb verwenden könnt. Falls Ihr keine Druckmöglichkeiten habt, teilt uns bitte einmal pro Betrieb mit, welche Zahl an Ausdrücken gewünscht ist. Wir werden umgehend reagieren!

Für alle weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Viele Grüße

Zanda

Download: Aushang – Kurzarbeit – Urlaubsansprüche (PDF-DATEI)

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