Die Fertigmacher – der Kampf gegen Betriebsräte und Demokratie

Onlineredaktion 16. Dezember 2014 0

von: Dr. Werner Rügemer (erschienen auf www.gegenblende.de)gegenblende

Die Fertigmacher – der Kampf gegen Betriebsräte und Demokratie

In den USA existiert seit über 100 Jahren eine Dienstleistungsbranche mit der Bezeichnung „union busting“. Busting heißt einfach nur: kaputtmachen. Damals war das bekannteste Branchenunternehmen die Detektei Pinkerton. Es gab Zeiten, da sind diese Dienstleister mit Totschlägern und Maschinenpistolen gegen Arbeiter angetreten, um Streiks brutal zu brechen. Heute treten sie natürlich nur noch in Nadelstreifen auf: Anwälte, Coachs, Testpsychologen, Absolventen der neuen „wissenschaftlichen“ Disziplin „Human Resources“. Auch die alte Bezeichnung „union busting“ wird inzwischen häufig durch die salonfähigere Variante „union avoidance“ (Gewerkschafts-Vermeidung) ersetzt. Natürlich haben sich die amerikanischen Gewerkschaften mit dem Dachverband AFL/CIO schon lange dieser Herausforderung gestellt. Dazu ist es immer wieder notwendig die Attacken der Demokratiefeinde zu erforschen, was gegenwärtig in Kooperation mit Initiativen wie „Jobs with Justice“ stattfindet. Da nun viele wirtschaftspolitische Trends aus den USA auch in Europa Nachahmer finden, zeigte sich die Notwendigkeit, auch das deutsche „Union Busting“-Feld mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Wer sind die Fertigmacher?

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Die „Fertigmacher“ sind „Hilfstruppen“, ohne die im heutigen Kapitalismus kein größeres Unternehmen mehr auszukommen meint. Man kann sie in drei verschiedene Gruppen aufteilen. Die erste Gruppe sind diejenigen, die direkt mit den Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaftern zu tun haben: Arbeitsrechtsanwälte, Wirtschaftsdetektive, Überwachungsspezialisten, auf Medienrecht spezialisierte Kanzleien, Unternehmensberater, „christliche“ Gewerkschaften und „gelbe“ Betriebsräte.

Die zweite Gruppe besteht aus dem großen Spektrum der Unternehmerlobby: Unternehmensstiftungen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, intransparent finanzierte Universitätsinstitute und Professoren für Arbeitsrecht. Aus diesen Institutionen kommt die Expertise, die wissenschaftliche Zuarbeit. Sie veranstalten Konferenzen, Workshops und bilden Arbeitsrichter und Arbeitsrechtsanwälte aus. Auch die großen, traditionellen Unternehmerverbände wie BDI, BDA und Gesamtmetall zählen zu dieser Gruppe. Sie machen politische Lobbyarbeit am Regierungssitz. Seit nicht allzu langer Zeit finden sich in diesem Feld aber auch neue Arbeitgeberverbände, die sich zum Beispiel im Bereich der Postzustelldienste, der Leiharbeit und der Werkvertragsarbeit etabliert haben.

Die dritte und letzte Gruppe wird von Staaten und Regierungen gebildet. Sie verändern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich dann vermittelt oder unmittelbar auf die betriebliche Demokratie auswirken. Zum Beispiel durch die Finanzmarktreformen und ihre Auswirkungen auf Private Equity-Investoren („Heuschrecken“) bezüglich Betriebsübernahmen und Zerschlagungen oder durch die Auswirkungen der vier Hartz-Gesetze auf die Ängste der Beschäftigten. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter disziplinieren dabei einen Teil der Reservearmee der Niedriglöhner und Arbeitslosen und sind die größten Zulieferer der Leiharbeitsbranche. Auch die Europäische Kommission fördert europaweit prekäre Arbeitsverhältnisse. Sie setzt zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) Tarifverträge außer Kraft und beschränkt die Handlungsfreiheit von Gewerkschaften, etwa bei der „Sanierung“ von Staatshaushalten.

Die Profis der ersten Gruppe können bei Bedarf engagiert werden. Sie werden sehr gut bezahlt. Durch ihren Einsatz ist heute die gesetzlich garantierte Wahl eines Betriebsrats zu einem riskanten Abenteuer geworden. Wer etwa in einem Call Center, einer Reinigungsfirma, einer Gastronomiekette oder in einem patriarchalisch geführten, bisher betriebsratsfreien Unternehmen eine Arbeitnehmervertretung gründen will, dem drohen Strafversetzung, Kündigung und Arbeitslosigkeit. Den Unternehmen ist es heute sehr viel wert, einen Betriebsrat zu verhindern oder einfach los zu werden. Das rentiert sich schnell im derzeitigen Shareholder-Value-Kapitalismus. Sie zahlen die Honorare für die „Fertigmacher“ schließlich dafür, dass auf unbezahlte Überstunden, fremdbestimmte Flexibilität oder Kürzungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine lästige Gegenwehr der Betroffenen zu erwarten ist.

Beispiel Maredo

Ein lehrreiches Beispiel gibt die Steakhauskette Maredo. Sie hat in Deutschland 57 Filialen. Nicht einmal in jeder zehnten Filiale existiert ein Betriebsrat. Maredo ist ein lukratives Mittelstandsunternehmen, das deshalb wie viele vergleichbare Unternehmen von dem Private Equity-Fonds ECM, also einer „Heuschrecke“, aufgekauft wurde. Solche Investoren wollen die Kosten rigoros senken, wozu natürlich auch die Löhne der Beschäftigten zählen. Und Lohnkosten sind leichter ohne Betriebsrat einzusparen. Einer der wenigen Betriebsräte bei Maredo hatte sich in der Frankfurter Filiale auf der Geschäfts- und Flaniermeile „Freßgass“ etabliert. Die meisten der dortigen Beschäftigten waren Mitglied in der Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG). Die Löhne waren im Vergleich zu anderen Betrieben der Systemgastronomie relativ hoch. Die Mitglieder des Betriebsrats sorgten zudem in der Tarifkommission der NGG für eine überbetriebliche Interessenvertretung.

Die Geschäftsleitung engagierte nun der Reihe nach folgende Profis: Zunächst zwei Wirtschaftsdetekteien, die mit einem verdeckten Ermittler und mit einer heimlichen Videoinstallation Belege für Kündigungen liefern sollten, etwa wegen eines „Diebstahls“ von nicht verwendeten Brotkanten oder ähnlichem. Eines Abends nach Betriebsschluss half dann eine Sicherheitsfirma bei der überraschenden Einsperrung der Beschäftigten im Restaurant. Dann trat die Arbeitsrechts-Kanzlei Buse Heberer Fromm aus Essen auf, die einen Teil der eingesperrten Beschäftigten dazu nötigen konnte, vorbereitete Selbstkündigungen zu unterschreiben. Als Beschäftigte und Betriebsräte dagegen gerichtlich vorgingen und es zu öffentlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht kam, kümmerte sich die PR-Agentur Alt/Cramer aus Berlin darum, die Journalisten im Gerichtssaal und außerhalb mit Material der Unternehmensleitung zu bearbeiten.

Die spezialisierte Medienkanzlei Schertz Bergmann, ebenfalls aus Berlin, wirkte schließlich auf Redaktionen ein, um unter anderem die Wiederholung eines kritischen TV-Berichts auf RTL zu verhindern sowie bei der Vorbereitung eines Beitrags für das ZDF zu intervenieren, der dann auch nicht gesendet wurde. Zugleich hatte Maredo eine weitere PR-Agentur namens Faktenkontor aus Hamburg damit beauftragt, das Unternehmen in die Umfrage „Berlins beste Arbeitgeber“ aufzunehmen. Das führte dazu, dass Maredo von Faktenkontor das Zertifikat bekam, zu „Berlins besten Arbeitgebern“ zu zählen. Dieses Umfrageergebnis ließ die in ihrem Image angeschlagene Firma sofort per Pressemitteilung verbreiten. Viele Maredo-Beschäftigte bekamen vor Gericht größtenteils Recht. Trotzdem war nach einem quälenden Jahr der Betriebsrat zerschlagen, die Beschäftigten wurden weitgehend ausgetauscht und die Löhne sind jetzt niedriger als zuvor.

Was gewöhnlich als „Globalisierung“ oder „Deregulierung“ bezeichnet wird, ist zugleich eine riesige „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ für die genannten Hilfstruppen der „Fertigmacher“. Ob beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei der Aufspaltung in kleinere Einheiten, bei der Auslagerung ins Ausland oder bei Aufträgen an Subunternehmen – die Unternehmenschefs suchen immer nach den besten Möglichkeiten die Löhne zu drücken, Arbeitsplätze abzubauen, neue Lohnsysteme einzuführen oder Sozialpläne knapp zu halten. Für diese Ziele werden die genannten Profis eingeschaltet.

Ach, schon wieder Naujoks?

In der Bundesrepublik Deutschland gab es natürlich schon lange Zeit kleinere Kanzleien wie Naujoks oder Schreiner+Partner, die öffentlich Betriebsräte als Störfaktoren bezeichneten und im mittelständischen und provinziellen Unternehmermilieu hinterhältige und aggressive Fertigmacher-Methoden erfolgreich anboten. Die ständige, mediale Herausstellung von Naujoks verdeckt allerdings den größeren Teil der Szene. Inzwischen beherrschen Großkanzleien das Geschäft. Seit etwa einem Jahrzehnt haben auch US-Wirtschaftskanzleien wie Freshfields, Clifford Chance, Hogan Lovells, White & Case, DLA Piper und Squire Patton Boggs in Deutschland große Abteilungen mit bis zu 60 Arbeitsrechts-Anwälten aufgebaut. Sie waren zuvor ausschließlich in den Bereichen Fusionen, Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig. Auch britische Wirtschaftskanzleien wie Allen & Overy und Taylor Wessing haben neuerdings in ihren deutschen Niederlassungen arbeitsrechtlich aufgerüstet. Thomas Ubber von Allen & Overy gilt in Deutschland als Staranwalt, wenn es um das Verbot oder die Einschränkung von Streiks geht, er vertritt seit Jahren Lufthansa und die Deutsche Bahn gegen die Vereinigung Cockpit und die Gewerkschaft der Lokführer. Dem stehen aber deutsche Kanzleien wie CMS Hasche Sigle und Gleiss Lutz in nichts nach. Ein LLM-Abschluss einer US-Universität gilt heute als ein karriereförderndes „Muss“ für Arbeitsrechtler in Deutschland.

Die Gewerkschaften und die Gesellschaft überhaupt sollten sich mit dem geschilderten neuen Netzwerk und seinen Praktiken genauer auseinandersetzen. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der Beschäftigten, es geht auch um Tarifautonomie, die Organisationsmacht der Gewerkschaften und letztlich um unsere Demokratie und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.

 

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