Der T-ZUG kommt – mehr Zeit oder Geld

Redaktion 22. Juli 2020 0

Im Juli wird das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ausgezahlt: 27,5 Prozent des Monatsentgelts und ein üppiger Festbetrag. Schichtbeschäftigte, Eltern und Pflegende können statt Geld zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Unsere FAQ zum T-ZUG.

Mit der Juli-Abrechnung kommt das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts und ein Festbetrag von bis zu 400 Euro. Auszubildende erhalten rund 200 Euro. Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise einen Teil des tariflichen Zusatzgeldes in Zeit umwandeln und zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen.

Wir beantworten nachfolgend die häufigsten Fragen zum „T-ZUG“:

Was ist „T-ZUG“ und wer bekommt es?

Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine neue jährliche Sonderzahlung, die wir in der Metall-Tarifrunde 2018 erreicht haben und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem T-ZUG A – 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt und dem Zusatzbetrag – ZUB oder T-ZUG B – von pauschal 400 Euro. Auszubildende erhalten 200 Euro.

Ab 2020 gibt es dann statt der 400 Euro 12,3 Prozent vom Facharbeiter-Eckentgelt, was derzeit noch rund 400 Euro entspricht. Eine ähnliche Umrechnung gilt auch für Auszubildende. Durch die prozentuale Anbindung an das tarifliche Entgelt steigt dann nicht nur T-ZUG A, sondern auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit.

Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten ihr tarifliches Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Wann gibt es das tarifliche Zusatzgeld?

Der T-ZUG mit Zusatzbetrag wird in der Regel am 31. Juli ausbezahlt. Kein Anspruch auf T-ZUG besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet.

Einen Rechtsanspruch auf T-ZUG haben Mitglieder der IG Metall in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie.

Was ist die sogenannte „T-ZUG-Wahloption“?

Besonders belastete Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit können wählen und statt T-ZUG A (27,5 Prozent vom Monatsentgelt) zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Auch sie erhalten den vollen Zusatzbetrag (T-ZUG B) von 400 Euro – ab 2020 dann 12,3 Prozent vom Facharbeiter-Eckentgelt.

Mit dieser Regelung haben wir eine neue Möglichkeit für mehr Selbstbestimmung geschaffen – neben der „verkürzten Vollzeit“, die die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche erlaubt.

Wie beantrage ich die tarifliche Freistellungszeit?

Du musst die acht Tage für das folgende Jahr bis zum 31. Oktober beantragen. Der Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit braucht keine spezielle Form. Das geht auch formlos, per Brief. Gib Deinen Antragsgrund an – Kinder, Pflege oder Schicht – und füge Nachweise bei. Bei Deinem Antrag hilft Dir Dein Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort mit Mustervorlagen. In vielen Betrieben gibt es fertige Antragsformulare.

Wer kann die Freistellungszeit von acht Tagen wählen?

Schichtbeschäftigte, die seit mindestens drei Jahren in Dreischicht oder Dauernachtschicht ­arbeiten und fünf Jahre im Betrieb sind. Sowie Beschäftigte, die mindestens fünf Jahre in Wechselschicht arbeiten und sieben Jahre im Betrieb sind.

Mütter und Väter, die ihre Kinder unter acht Jahren im eigenen Haushalt betreuen.

Pflegende Männer und Frauen, die Angehörige ersten Grades – Eltern, Kinder, Partnerin, Partner oder Schwiegereltern – mit mindestens Pflegegrad 1 häuslich pflegen. Aber auch in Fällen akuter Pflege ist ein kurzfristiger Antrag auf die acht Tage im Anschluss an die zehn Tage gesetzliche Akutpflege möglich.

 

Stimmt es, dass nur ein Teil der Belegschaft die acht Tage beantragen kann?

Ausgenommen von der Wahloption sind Auszubildende und Beschäftigte in Altersteilzeit. Sie stehen in einem besonderen Arbeitsverhältnis. Auszubildende etwa sind zum Lernen im Betrieb und haben einen festen Ausbildungsplan. Beschäftigte in Altersteilzeit haben eine vertragliche über die gesamte Dauer ihrer Altersteilzeit festgelegte zu leistende Arbeitszeit.

In Ausnahmefällen kann es bei der tariflichen Freistellungszeit weitere Einschränkungen geben. Wenn der Arbeitgeber das ausfallende Arbeitsvolumen nicht mit der entsprechenden Qualifikation ausgleichen kann, muss er mit dem Betriebsrat Gespräche über Lösungen aufnehmen. Erst wenn die Betriebsparteien bis zum 31. Dezember keine Lösung erzielen können, darf der Arbeitgeber Anträge ablehnen. Allerdings passiert das selten: Von den 260 000 Anträgen auf die acht Tage für 2019 wurden 93 Prozent genehmigt.

Zudem kann der Anspruch auf die freien Tage durch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf weitere Beschäftigtengruppen erweitert werden oder sogar auf alle Beschäftigten. Frag Deinen Betriebsrat nach speziellen Regelungen in Deinem Betrieb.

Können Teilzeitbeschäftigte auch die acht Tage wählen?

Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 2019 auf Teilzeit oder verkürzte Vollzeit reduziert haben und Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können die tarifliche Freistellungszeit ebenfalls wählen. Ausgenommen sind Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter mit verkürzter Arbeitszeit, in Teilzeit oder verkürzter Vollzeit. Wenn sie jedoch Kinder oder Pflege als Antragsgrund angeben, haben auch sie Anspruch auf die tarifliche Freistellungszeit. Obwohl der Anspruch auf T-ZUG bei verkürzter Arbeitszeit nur anteilig entsprechend der geleisteten Arbeitszeit besteht, kommen in der Regel auch für Teilzeitbeschäftigte acht zusätzliche Tage heraus: Wer etwa jeden Tag nur vier Stunden arbeitet, erhält eben acht freie Vier-Stunden-Tage. Komplizierter kann es bei unregelmäßigen Arbeitszeiten werden. Frag auch hier am besten Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort.

Kann ich auch nur einen Teil des T-ZUGs in Zeit wählen – oder einzelne Stunden frei nehmen?

Grundsätzlich erfolgt die Inanspruchnahme in Form von ganzen freien Tagen, vergleichbar wie beim Urlaub. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jedoch einvernehmlich auch auf eine hiervon abweichende Regelung verständigen.

Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche des Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Was ist, wenn ich die acht Tage nicht komplett frei nehmen kann?

Die Freistellungstage verfallen, allerdings erhältst Du für die nicht genommen Tage dann tarifliches Zusatzgeld.

Wie weise ich nach, dass mein Angehöriger Pflegegrad 1 hat?

Mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Diensts der Krankenkasse. Für akute Pflegefälle genügt ein Attest vom Arzt.

Wie weise ich nach, dass ich mein Kind im eigenen Haushalt betreue?

Mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Die acht Tage kann ich mit Kindern unter acht Jahren beantragen. Was ist dafür der Stichtag?

Stichtag ist der erste Tag des Jahres, für das Du die acht Tage tarifliche Freistellungszeit beantragen willst. Wenn etwa Dein Kind am 1. Januar noch keine acht Jahre alt ist, besteht der Anspruch auf die acht Tage für das komplette Jahr.

Wie oft kann ich die acht Tage beantragen?

Zur Betreuung von Kindern und zur Pflege von Angehörigen geht das zwei Mal je Kind oder Pflegefall. Für Schichtbeschäftigte gibt es keine Beschränkung.

Wenn ich zwei Kinder unter acht Jahren habe, kann ich dann 16 Tage im Jahr freinehmen?

Nein, es sind immer maximal acht freie Tage im Jahr möglich.

Wo gebe ich den Antrag ab?

Bei Deinem Arbeitgeber, mit Kopie an den Betriebsrat. Frage Deinen Betriebsrat zum genauen Verfahren in Deinem Betrieb.

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