Den Ceta-Hammer aufhalten!

Onlineredaktion 12. Dezember 2014 0

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Jetzt Appell zeichnen – Den Ceta-Hammer aufhalten!

Auf beiden Seiten des Atlantiks gehen Bürgerinnen und Bürger auf die Barrikaden – gegen das geplante Handels- und Investitionsabkommen TTIP, das derzeit von Europäischer Union und den USA verhandelt wird. Ein ganz ähnliches Abkommen zwischen der EU und Kanada steht jetzt kurz vor dem Abschluss: CETA, das Comprehensive Economic and Trade Agreement. CETA soll auch dem umstrittenen TTIP den Weg ebnen.

Seit 2009 wurde CETA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Am 14. August 2014 leakte die „Tagesschau“ den fertigen Vertragstext, der inklusive aller Anhänge über 1500 Seiten umfasst. Wenn Regierungen und Parlamente CETA zustimmen, droht TTIP durch die Hintertür: US-Konzerne müssten nur eine Tochterfirma in Kanada eröffnen und könnten mit CETA europäische Staaten verklagen, wenn deren Gesetze ihre Gewinne schmälern.

Die Bundesregierung könne CETA „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen, zitierte die Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli deutsche EU-Diplomaten. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte schon vor Monaten Bedenken gegen die Klagerechte für Konzerne geäußert. Doch Gabriel ließ dementieren: Die Entscheidung sei völlig offen.

Daher stellen wir jetzt klar: Wenn Gabriel CETA zustimmt, wird er damit eine ebenso große Protestwelle auslösen wie gegen TTIP. Wir möchten nicht, dass Konzerne vor privaten Schiedsgerichten über demokratische Gesetze befinden.

Die Falle: Konzernklagen

Mit CETA könnten Konzerne mit Sitz oder Tochterfirma in Kanada die EU-Mitgliedsstaaten vor geheim tagenden Schiedsgerichten verklagen. Dort entscheiden keine unabhängigen Richter, sondern private Anwälte von Wirtschaftskanzleien, die kräftig an den Verfahren verdienen. Eine Berufung ist nicht möglich. Verliert der Staat, zahlen die Bürger/innen mit ihren Steuergeldern.

Weltweit sind schon 568 solcher Konzernklagen aufgrund ähnlicher Abkommen bekannt. Die Klagen richten sich gegen Umweltgesetze und Mindestlöhne, gegen Vorschriften zum Gesundheitsschutz und die Kürzung von Subventionen, gegen Bankenregulierung und Maßnahmen zur Abwendung des Staatsbankrotts. Dabei ist es gängige Praxis, Firmenstrukturen so auszurichten, dass Staaten möglichst aussichtsreich verklagt werden können (so genanntes BIT-Shopping).

Kanada selbst ist Opfer eines solchen Falls: Das kanadische Unternehmen Lone Pine verlagerte seinen Sitz in die USA, um gegen ein Verbot von Fracking in der kanadischen Provinz Quebec vor einem Schiedsgericht zu klagen. Deutschland wurde bisher zweimal vor ein solches Tribunal gezerrt. Vattenfall erstritt, dass Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zurückgenommen werden. Zudem verlangt der schwedische Energiekonzern von Deutschland 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.

Kein Zurück in öffentliche Hand

Mit CETA verpflichten sich EU und Kanada, bisher durchgeführte Deregulierungen und Privatisierungen nicht mehr rückgängig zu machen („lock-in“ oder „ratchet“-Klausel). Wenn eine Gemeinde, ein Bundesland oder ein Staat sich dennoch dazu entschließt, drohen künftig teure Konzernklagen aufgrund entgangener Profite – zusätzlich zum oft exorbitanten Kaufpreis für die meist billig verscherbelten Stadtwerke, Krankenhäuser oder Verkehrslinien. Rekommunalisierungen würden schlicht unbezahlbar. Ähnliches würde für Vorhaben wie die Einführung einer gesetzlichen Bürgerversicherung gelten. Schon mit der bloßen Klagedrohung könnten Versicherungskonzerne ein solches Projekt für alle Zeiten stoppen.

Freie Bahn für Klimakiller

Schon seit 2009 liegt eine EU-Treibstoffrichtlinie auf Eis, die ein Importverbot für kanadische Ölsand-Treibstoffe bedeuten würde. Ölsand-Treibstoffe sind um 23 Prozent klimaschädlicher als herkömmliche fossile Treibstoffe, für ihre Gewinnung werden riesige Landstriche verwüstet (Fotos davon hier). Die Öl-Lobby drängt auf einen CETA-Beschluss, bevor die Treibstoffrichtlinie kommt. Denn wenn CETA in Kraft ist, können Exxon, Chevron & Co Regeln zum Klimaschutz leicht wegklagen, um ihren dreckigen Ölsand-Sprit weiter in Europa zu verkaufen.

Monsanto beschlagnahmt bäuerliche Ernten

CETA liefert Monsanto neue Instrumente, um auch in Europa gegen die bäuerliche Landwirtschaft zu Felde zu ziehen. Nach den geplanten Patentschutzregeln soll schon der bloße Verdacht auf eine Patentverletzung ausreichen, um Saatgut und Ernten zu beschlagnahmen. Auch der Kauf von Saatgut, dessen Patentschutz nicht eindeutig geklärt ist, soll unter Strafe gestellt werden. Potentielle Käufer von traditionellem Saatgut werden so eingeschüchtert und abgeschreckt – bäuerliche Existenzen vernichtet. Auf dem amerikanischen Kontinent sind hunderte solcher Fälle bekannt.

Beginn einer Kettenreaktion

Die gewaltige Protestwelle der vergangenen Monate gegen das geplante Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA zeigt: Die Bürger/innen wollen nicht zum Spielball der Konzerne und ihrer Anwälte werden. Mit CETA drohen die gleichen Schiedsgerichtsverfahren wie mit TTIP – und die EU verhandelt zeitgleich weitere Abkommen dieser Art, unter anderem mit Indien, China, mehreren ASEAN- und Maghreb-Staaten. Ein Vertrag mit dem autoritär regierten Finanzplatz Singapur liegt schon seit einem Jahr unterschriftsreif in der Schublade.

CETA kann eine Kettenreaktion auslösen: Wenn Deutschland das Abkommen ablehne, „dann ist auch das mit den USA tot“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ einen hohen Beamten der EU-Kommission. Somit wird die Entscheidung über CETA auch zur Vorentscheidung über TTIP. Gemeinsam haben wir es in der Hand, CETA und TTIP auf einen Streich zu stoppen.

Das Nein der Parlamente kann zu spät sein

Die Zustimmung des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten ist formal-rechtlich notwendig, damit Abkommen wie CETA und TTIP in Kraft treten können. Doch nach Art. 218 Abs. 5 des Lissabon-Vertrags kann der EU-Ministerrat bestimmen, dass die Abkommen auch ohne Zustimmung der Parlamente vorläufig angewendet werden.

Und schon diese provisorische Geltung reicht Konzernen, um Staaten zu verklagen. Das zeigt ein aktueller Fall: Russland wurde von einem Schiedsgericht zur Zahlung von 50 Milliarden Dollar verurteilt – obwohl das russische Parlament das Abkommen, auf das sich die Kläger beriefen, nach langer Debatte schließlich abgelehnt hatte. Doch schon die vorübergehende „provisorische Anwendung“ des Abkommens reichte den Schiedsrichtern, um der Klage stattzugeben.

Diesem Risiko darf uns die Bundesregierung nicht aussetzen. Sigmar Gabriel darf dem CETA-Abkommen nicht zustimmen. Unterzeichnen Sie bitte unseren Appell:

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