Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wischt fristlose Kündigungen von Outokumpu vom Tisch

Redaktion 26. August 2021 0

Wegen eines Kranunfalls bei Outokumpu Nirosta GmbH am 31.03.2020 wurde zwei Kollegen fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber warf ihnen grob fehlerhaftes Verhalten, Verstoß gegen Betriebsanweisungen sowie Außerachtlassen einer Sicherheitsunterweisung vor.

Der Betriebsrat hatte den Kündigungen widersprochen. Es gab genug Gründe, die gegen eine so scharfe und existenzbedrohende Reaktion des Arbeitgebers sprachen:
Eine Sicherheitsunterweisung wurde nicht so durchgeführt, wie vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben behauptet. Auch hatte nach einem ähnlichen Unfall im Dezember 2019 der Arbeitgeber die nötigen technischen Vorsichtsmaßnahmen nicht umgesetzt. Die Kranführer hatten mehr als 20 Jahre ohne Tadel gearbeitet. Der Arbeitgeber hatte auch nicht berücksichtigt, dass es mindestens drei weitere alternative Stellen im Betrieb gab, zu deren Aufgabenschwerpunkten nicht das Steuern von Kränen gehörte.

Alles Argumentieren half nichts – Der Arbeitgeber wollte seine Kündigungen durchziehen. Er ließ sich verklagen, blieb uneinsichtig, ging auf keine gut gemeinten Hinweise des Arbeitsgerichts Krefeld ein und wartete stur auf die Urteilsverkündung, die dann auch im Dezember 2020 mehr als eindeutig erfolgte: Die Kündigungen waren nicht rechtmäßig.

Trotz geringer Chancen ging der Arbeitgeber in Berufung und setzte voll auf das Landesarbeitsgericht. Es war abzusehen, dass der Erfolg ausblieb! Im Juni 2021 wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits die Berufung des Arbeitgebers in einem der Kündigungsschutzverfahren ab. Auch das heutige Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im zweiten

Kündigungsschutzverfahren lautet: Die Berufung des Arbeitgebers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld wird zurückgewiesen. Die Kündigungen waren und bleiben nicht rechtmäßig!
Dabei hatte der Arbeitgeber keine Kosten und Rechtsanwälte gespart. Die beiden Beschäftigten und ihre Familien haben zwar viel Zeit und Nerven verloren, das Verfahren gegen die ungerechtfertigten Kündigungen aber haben sie beide nun endgültig gewonnen.

Sie haben damit all ihren Kolleginnen und Kollegen gezeigt, dass es sich trotz aller Unsicherheiten lohnt, gegen eine offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen und beharrlich zu bleiben!

Mit einer IG Metall an der Seite, die mit ihrem aus Mitgliedsbeiträgen finanziertem Rechtsschutz ihren Mitgliedern aus der Patsche hilft.
Wir wünschen unseren Kollegen von ganzem Herzen alles Gute!

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