Tarifliche Sonderzahlung nur an die IG Metall Mitglieder – rechtens!

Redaktion 17. August 2021 1

Das Arbeitsgericht Krefeld bestätigt das Recht der Gewerkschaft, eine tarifvertragliche Sonderzahlung nur für ihre Mitglieder zu vereinbaren

Im Dezember 2020 hat die IG Metall mit der Outokumpu Nirosta GmbH einen Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung geschlossen. Ende Dezember wurde die Sonderzahlung in Höhe von 300 € netto ausgezahlt. Einen Anspruch darauf hatten laut Tarifvertrag alle Beschäftigten der Outokumpu Nirosta GmbH, die Mitglieder der IG Metall sind.

Völlig zu Recht! Dass dies Recht und Gesetz entsprach, hat nun auch das Arbeitsgericht Krefeld bestätigt. Klagen von zwei Mitarbeitern, die keine Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall sind, aber dennoch diese Sonderzahlung beanspruchten, wurden abgewiesen.

Die IG Metall Krefeld begrüßt diese Entscheidung, die auch über Outokumpu Nirosta hinaus eine gewerkschaftspolitische Bedeutung hat. Eine Gewerkschaft schließt Tarifverträge nur für ihre Tarifpartei, also die Mitglieder ab. Damit dies überhaupt geschehen kann, investieren die Mitglieder ihre Zeit und ihr Engagement, und nicht zuletzt ihren finanziellen Beitrag in die Tarifmächtigkeit ihrer Gewerkschaft.

Umso berechtigter ist die Frage der Mitglieder, warum der Anspruch darauf, was sie mit ihren Tarifverträgen erkämpft haben, nicht für sie exklusiv gilt. Dass die Arbeitgeber immer wieder auch den Außenseitern, wie sie das Bundesarbeitsgericht benennt, diese tarifvertraglichen Leistungen zukommen lassen, wird unter den Gewerkschaftsmitgliedern als ungerecht empfunden. Die Haltung, die Gewerkschaftsmitgliedschaft sei von keiner Bedeutung, schwächt darüber hinaus die Solidargemeinschaft der Beschäftigten und raubt ihnen die Kraft, regelmäßig neue Tarifverträge zu erstreiten und so ihre eigenen Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Die Mitglieder fordern daher zu Recht immer öfter Leistungen ein, die wirklich nur für sie gelten. Auf Gewerkschaftstagen und Kongressen werden entsprechende Beschlüsse mit großer Mehrheit gefasst.

Wie richtig sie damit liegen, zeigt die Reaktion derer, die bisher von Mitgliedsbeiträgen anderer profitieren.
Die Rechtsprechung hat sich nach Jahrzehnten endlich geändert und eine tarifliche Leistung dürfen wirklich auch nur Mitglieder einer Tarifpartei beanspruchen können. Nun bleiben die Bemühungen anderer, ihre vermeintliche Gleichbehandlung gerichtlich durchzusetzen, ohne Erfolg.

Für die IG Metall ist es hingegen ein toller Erfolg, woraus wir und unsere Kolleginnen und Kollegen für die Zukunft lernen werden.

One Comment »

  1. Ferdinand Weiss 22. August 2021 at 14:22 - Reply

    Sehr geehrte IG-Metall,
    Vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Bericht. Für Freizeitvereine oder vor allem Unternehmen, dessen Hauptgrund die Gewinnerwirtschaftung ist, trifft so eine Haltung voll zu.
    Für eine Gewerkschaft, die nach außen hin die Vertretung und Unterstützung der so genannten armen ausgebeuteten Arbeitnehmer vorgibt, ist das nicht nur ein absolutes Armutszeugnis, sie zeigt endlich auch ihr wahres Gesicht. Es geht also offensichtlich nicht um die in aller Munde immer so häufig zitierte Solidarität mit der arbeitenden Bevölkerung und um einen fairen Umgang miteinander, sondern es geht, wie überall auf der Welt auch der Gewerkschaft IG-M ausschließlich um Geld, Einfluss und Macht. Es sollen also nur die profitieren, die fleißig einzahlen und als Mitglied auch alle politischen, gesellschaftlichen und sonstigen Ziele unterstützen, die so vielleicht gar nicht von jedem getragen werden. Es wird ganz offensichtlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft durch die IG-M unter den Arbeitnehmern gefördert. Will man sich dem entziehen und eine eigene von der IG-M unabhängige Arbeitnehmervertretung aufbauen, bekommt man genau von denen, die sich gerne so tolerant geben (es aber nicht sind), Steine in den Weg gelegt, was wiederum zeigt, es geht nicht um den Arbeitnehmer und seine Rechte, sondern nur um Geld und politischen Einfluss. Der kleine Arbeitnehmer ist auch Euch nur dann ein kleines bißchen wichtig, wenn er Geld mitbringt und ansonsten am besten keine weiteren Forderungen stellt. Kapitalismus pur eben, auch wenn Sie das immer so gerne genau anders herum darstellen. Und nein, liebe IG-M, es stimmt nicht, daß Nichtmitglieder sich nur den Beitrag sparen wollen, es steckt deutlich mehr dahinter, nicht IG-M Mitglied sein zu wollen. Gut zu wissen, danke für diese nüchterne und aufschlussreiche Information.

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