Streikrecht für Azubis – Fight for your Right – Dein Recht im Arbeitskampf

Redaktion 15. Januar 2018 0

Mit dem Ende der Friedenspflicht in der Metall- und Elektroindustrie geht nun die Tarifrunde in die heiße Phase. Die IG Metall-Mitglieder machen mit Warnstreiks Druck für die Forderungen der IG Metall. Auch Auszubildende dürfen bei Warnstreikaktionen und Streiks mitmachen.

Da in der Metall-Tarifrunde die Arbeitgeber die Forderungen der IG Metall bislang alle ablehnen und auch noch die Arbeitszeiten verlängern wollen, ruft die IG Metall bundesweit zu Warnstreiks auf. Die IG Metall fordert 6 Prozent mehr Geld, auch für Auszubildende, und eine Wahloption für Beschäftigte, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Stunden reduzieren zu können. Auszubildende sollen zudem vor Prüfungen jeweils einen Tag bezahlt frei bekommen.

Warnstreiks sind wichtig

Mit Warnstreiks demonstrieren Metallerinnen und Metaller ihre Entschlossenheit, für ihre Forderung zu kämpfen. Und das stärkt die Verhandlungsposition der IG Metall. Das ist so ähnlich, wie ein Warm-Up vor einem sportlichen Wettkampf. Ist trotz Warnstreiks eine Einigung immer noch nicht möglich, kann die IG Metall das Scheitern der Verhandlungen erklären. Dann ruft sie ihre Mitglieder zur Urabstimmung über unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen auf. Also über einen Streik.

Warnstreik und Streik – Dein gutes Recht

Die Chefs versuchen es immer wieder und behaupten, Auszubildende hätten kein Streikrecht. Das ist Unsinn: Auszubildende dürfen nicht nur, sie müssen sich für ihre Rechte stark machen! Bereits 1984 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich entschieden, dass auch Auszubildende ein Streikrecht haben und sich somit an Warnstreiks oder Streiks beteiligen dürfen. Und Niemand darf sie daran hindern! Das ist ja auch nur logisch. Denn auch Deine Ausbildungsbedingungen, beispielsweise die Höhe der Ausbildungsvergütung werden in Tarifverträgen geregelt. Deshalb müssen Auszubildende auch Einfluss darauf haben, wie ihre Ausbildungsbedingungen gestaltet werden.

Warnstreik- und Streikteilnahme

Wer streikt, tut nichts Unrechtes. Im Gegenteil: Das Streikrecht ist durch das Grundgesetz und durch internationale Abkommen garantiert. Die Teilnahme an Warnstreiks und Streiks gefährdet nicht den Ausbildungszweck. Im Gegenteil: Sie kann dazu dienen, Dich an die Realitäten des Arbeitslebens heranzuführen. Im Falle des Falles gilt für Dich, was für alle Arbeitnehmer gilt: Streiken darf nur, wer von seiner Gewerkschaft dazu aufgerufen wird. Wenn also die IG Metall mit einem Flugblatt zum Warnstreik aufruft, geht die Post ab. Mehr zum Thema „Warnstreik“ findest Du unter: www.igmetall.de/warum-warnstreiks.

Abmahnung ist nicht

Dein Chef darf Dich für die Teilnahme an einem Warnstreik oder Streik nicht bestrafen. Und auf gar keinen Fall darf er Dich abmahnen oder gar mit der Kündigung drohen. Im Rahmen eines Tarifabschlusses wird in der Regel zudem eine „Maßregelungsklausel“ vereinbart, die sicherstellt, dass alle, die sich an Streiks beteiligt haben, vor jeglicher Disziplinierung geschützt sind.

Unterstützung bei Streik

Für die Dauer eines Warnstreiks darf der Chef Dir das Geld für die ausgefallene Zeit anteilig von Deiner Ausbildungsvergütung abziehen. Bei einem unbefristeten Vollstreik bekommst Du als Mitglied während dieser Zeit von der IG Metall Streikgeld. Für eine Streikwoche gibt es das 14-fache Deines Durchschnittbeitrags. Wie viel das genau ist, kannst Du online mit unserem Leistungsrechner ausrechen. Oder Du fragst Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Deinen Betriebsrat (BR) oder Deine IG Metall vor Ort.

Berufsschule an Streiktagen

Berufsschultage sind keine Streiktage – das gilt auch für Warnstreiks. Wenn die Berufsschule und der Arbeitgeber jedoch keine Einwände haben, kannst Du auch an diesen Tagen an Streiks teilnehmen.

Ausbildung im bestreikten Betrieb

Bist Du als Auszubildender in den Arbeitskampf eines bestreikten Betriebes nicht direkt einbezogen, muss Deine Ausbildung weiterlaufen. Gegebenenfalls durch eine passende Umgestaltung, wie das Vorziehen des Werkunterrichts.

Wer drin ist, ist besser dran

Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der IG Metall zu sein. Einer der wichtigsten: Nur als Mitglied hast Du einen Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen, wie höhere Einkommen, mehr Freizeit/Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Übernahme nach der Ausbildung.

Was die IG Metall speziell Azubis und (dual) Studierenden bietet, erfährst du hier.
Alle Leistungen auf einen Blick findest Du unter www.igmetall.de/leistungen.

Noch Fragen?

Dann wende Dich an Deine JAV, BR oder an die örtliche IG Metall. Mehr Infos zu Jugendthemen gibt es unter: www.igmetall.de/jugend.

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