Ratgeber: Weiterbilden mit Tarif

Redaktion 16. April 2018 0

Bessere Chancen mit Bildungsteilzeit

Die Tarifverträge der IG Metall machen Weiterbildung und Studium für alle möglich. In Teilzeit neben der Arbeit. Oder in Vollzeit, bis zu sieben Jahre, mit Jobgarantie danach. Unser Ratgeber gibt Tipps, was Sie für Ihre Bildung wissen sollten.

Weiterbildung wird immer wichtiger, heißt es überall, umso mehr, da sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung rasant verändert. 72,5 Prozent der unter 35-Jährigen sehen das laut einer Umfrage der IG Metall genauso. Mit einer Weiterbildung steigen die Chancen auf einen besseren Job und mehr Geld.

Seit vielen Jahren engagiert sich die IG Metall dafür, dass Beschäftigte sich weiterbilden können. Sie hat etwa mit durchgesetzt, dass studieren auch ohne Abitur geht. Für die Weiterbildung gibt es Fördergeld vom Staat, etwa BAföG und Meister-BAföG – und unter Umständen auch etwas vom Arbeitgeber – etwa dann, wenn die Weiterbildung notwendig für den Betrieb ist.


Fortbilden und studieren

Wer mindestens ein Jahr lang nach der Ausbildung in seinem Beruf gearbeitet hat, kann eine Aufstiegs-Fortbildung machen. Etwa zum Techniker, Meister oder Fachwirt, was in der Regel ein halbes Jahr bis zwei Jahre dauert. Auch ohne Abitur studieren ist je nach Bundesland nach ein bis drei Jahren im Betrieb möglich, jedoch nur im eigenen Fachgebiet – als Mechatroniker geht etwa Mechatronik oder Elektrotechnik. Wer zuvor eine Aufstiegs-Fortbildung macht, darf danach alles studieren.


In Bildungsteilzeit gehen

Anfang 2015 setzte die IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie die Bildungsteilzeit durch: Mitglieder der IG Metall haben Anspruch darauf, sich bis zu sieben Jahre lang weiterzubilden oder zu studieren. Das ist in Teilzeit neben der Arbeit möglich. Oder der Beschäftigte geht für die Weiterbildung ganz aus dem Betrieb heraus, wobei der Betrieb ihm schriftlich zusagt, dass er danach wieder eingestellt wird. So steht es in den IG Metall-Tarifverträgen zur Bildung und Qualifizierung.



Rafael Nöhre, 23


„Weiterbildung bringt Chancen auf bessere Arbeit. Ich habe gerade meine Ausbildung als Mechatroniker bei Getinge in Rastatt beendet und studiere nun Elektrotechnik. Sechs Monate vor Ende der Ausbildung habe ich meine Bildungsteilzeit beantragt. Das lief ganz locker. Nach fünf Jahren kehre ich wieder zu Getinge zurück, mit Garantie auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, bis eine Ingenieurstelle für mich frei wird.“

Foto: Gustavo Alàbiso


Wer fünf Jahre im Betrieb ist, kann Bildungsteilzeit beim Arbeitgeber beantragen. Dann hat der Beschäftigte auch die nötige Berufserfahrung nach der Ausbildung gesammelt, um sich fortzubilden oder ohne Abitur zu studieren. Wer ein Fachabitur hat, kann auch schon direkt nach der Ausbildung in Bildungsteilzeit gehen (so wie Rafael Nöhre). Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor Beginn der Bildungsteilzeit gestellt werden.

In anderen Branchen hat die IG Metall ähnliche Regelungen durchgesetzt. In der Textil- und Bekleidungsindustrie etwa gibt es einen Anspruch auf bis zu einer Woche Weiterbildung im Jahr. Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn weiter und gibt Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten.

Helfen lassen

Bevor es losgeht: Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung oder mit der IG Metall vor Ort. Dort können Sie sich beraten lassen – auch bei Fragen zur Finanzierung der Weiterbildung.

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