NRW darf Mieter nicht im Stich lassen – Forderungen des DGB und der Sozialverbände NRW zum Thema Wohnen

Redaktion 3. Juli 2019 0

Breites NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet

Forderungen

Mieterschutz erhalten und stärken

Die Verordnungen und Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen, müssen erhalten und  verbessert werden.  Keinesfalls  dürfen  sie ersatzlos auslaufen bzw. abgeschafft werden, so wie  es  der  Koalitionsvertrag  von CDU und FDP in NRW vorsieht.

Betroffen sind:

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung

(Voraussetzung für die Anwendung der „Mietpreisbremse“) – Schutz vor überzogenen Mieten bei Anmietung einer Wohnung (läuft am 30.06.2020 aus). Dann gibt es in NRW keine Mietpreisbremse mehr, obwohl diese gerade auf  Bundesebene verschärft wurde!

  • Kappungsgrenzenverordnung

(Voraussetzung für die Geltung einer abgesenkten Kappungsgrenze) – Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen im laufenden Mietvertrag (läuft am 31.05.2019 aus)

  • Kündigungssperrfristverordnung

Erweiterter Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (läuft am 31.12.2021 aus)

  • Umwandlungsverordnung

Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen

(läuft am 27.03.2020 aus)

  • Regelung über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz

Kommunale Handlungsgrundlage v.a. gegen den Verlust von Wohnraum durch Leerstand, Abriss oder Umnutzung (z.B. für Gewerbezwecke oder Nutzung als Ferienwohnung „Airbnb“)

 

Mehr öffentlich geförderter Wohnraum im Mietwohnungsbau.

  • Schwerpunkt beim Mietwohnungsbau. Keine Eigentumsförderung zu Lasten des Mietwohnungsbaus. Keine Förderung des Erwerbs bereits gebauter und gar von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelter Bestände aus Mitteln des Wohnungsbaus!
  • CDU und FDP in NRW müssen auch aus dem Landesetat eigene Mittel
  • Die 1,1 Milliarden Euro der Wohnungsbauförderung, mit denen sich die Regierung brüstet, stammen lediglich vom Bund und aus dem revolvierenden Landesbauvermögen, das die NRW.BANK
  • Erhöhung des Fördervolumens auf einen Betrag, der langfristig eine ausreichende Zahl preisgebundener Wohnungen ermöglicht.
  • Längere bzw. dauerhafte Mietpreis- und
  • Förderkonditionen attraktiv gestalten unter Beibehaltung der Tilgungsverzichte

 

Nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft

Eingesetzte Fördergelder müssen in diesem Sinne nachhaltig investiert werden.

  • (Wieder-) Einführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit mit unternehmensbe- zogenen Förderungen und unbefristeten
  • Aufbau einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung von dauer- haft bezahlbarem Wohnraum unter gemeinnützigen
  • Einhaltung von Mindeststandards, wie z.B. Tarifbindung für die Beschäftigten im Wohnungsbau und der

 

Kommunale Wohnungspolitik und kommunaler Wohnungsbau

Die Städte, Kreise und Gemeinden stehen ebenso wie das Land in der Verantwortung für bezahlbares und sicheres Wohnen zu sorgen:

  • Kommunale Wohnungsunternehmen müssen wieder gestärkt und auf den Erhalt sowie die Neuschaffung von preisgebundenem Wohnraum verpflichtet Ihre Überschüsse müssen reinvestiert werden. Sie dienen nicht der Finanzierung kommunaler Haushalte.
  • Die Kommunen müssen Modelle sozialgerechter Bodennutzung entwickeln und anwenden, so dass bspw. bei Wohnbaumaßnahmen Quoten für geförderte bzw. preisgebundene Wohnungen angewandt Es muss eine Abkehr vom Prinzip des Verkaufs zum Höchstpreis geben. Ebenfalls müssen sie verstärkt die Instrumente des Erbbaurechts und der Konzeptvergabe nutzen.

 

Angemessener Wohnraum für alle

Beachtung unterschiedlicher Wohnraumbedarfe und Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu angemessenem Wohnraum sicherstellen.

  • Errichtung von barrierefreien inklusive rollstuhlgerechter
  • Unterstützungsangebote bei der Suche nach geeignetem
  • Spezielle Programme zur Vermeidung von
  • Schlüssige Konzepte für die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Es sind Mieten anzuerkennen, die auch den realen Verfügbarkeiten auf den Wohnungsmärkten entsprechen.
  • Bau ausreichenden Wohnraums für Auszubildende und

Das Bündnis wird getragen von insgesamt acht Organisationen

 

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