KaufKraftVerstärker – Tarifverträge und gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel!

Redaktion 10. April 2019 0

Der Druck der Stahlwerker in zwei Warnstreikwellen hat gewirkt.: Die Beschäftigten in der Eisen- und Stahlindustrie erhalten 3,7 Prozent mehr Geld und eine zusätzliche tarifliche Vergütung in Höhe von 1000 Euro. Diese Vergütung kann in freie Tage umgewandelt werden.

Bei den Textilern gibt es 4,9 Prozent mehr Geld und bessere Altersteilzeit. Die Erhöhung gibt es in zwei Stufen, ab August 2,6 Prozent mehr Geld, weitere 2,3 Prozent mehr ab September 2020 sowie 340 Euro Einmalzahlung. Das Urlaubsgeld steigt parallel. Die Azubis erhalten ein Extraplus. Und die Aufzahlung auf die Altersteilzeit steigt in zwei Stufen auf 600 Euro.

Tarif erkämpfen – so geht’s

Ob bei Einkommen, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch – mit Tarifvertrag geht’s im Betrieb gerechter zu.

Für alle, deren Firma bisher nicht tarifgebunden ist, zeigen wir wie sich das ändern lässt.

Vor allem während Tarifrunden dreht sich in tariflosen Betrieben oft die Stimmung. Der jährliche Verzicht auf das Tarifplus bedeutet: Beschäftigte haben spürbare Einkommenseinbußen. Im Kfz-Handwerk beispielsweise verdient ein Arbeitnehmer ohne Tarif im Schnitt 23 Prozent weniger als Beschäftigte in einem tarifgebundenen Unternehmen.

Tariffreie Zone adé

Ein tarifloser Zustand muss kein Dauerzustand bleiben. Die Beschäftigten haben es selbst in der Hand, die Situation zu ändern. Kontakt mit der IG Metall vor Ort aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Die IG Metall hilft dabei, das Thema Tarifvertrag im Betrieb anzugehen.

Gewerkschaftsmitglied werden und weitere Mitglieder gewinnen. Denn für das Aushandeln von Tarifverträgen braucht die IG Metall ein „Mandat“. Sie kann nur für ihre Mitglieder verhandeln. Dabei gilt nach wie vor die alte Faustregel: Je mehr, desto stärker und durchsetzungsfähiger. Je mehr Beschäftigte sich für einen Tarifvertrag einsetzen und die IG Metall dabei unterstützen, desto größer die Chance, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen.

Tarifkommission: Ohne die Beschäftigten läuft nichts

Tarifverträge entstehen demokratisch. Es sind die Beschäftigten im Unternehmen, die entscheiden, welche Themen sie mit einem Tarifvertrag regeln wollen. Hier kommt die Tarifkommission ins Spiel. Sie wird von den IG Metall-Mitgliedern gewählt, beschließt die Forderung und gestaltet den Prozess der Verhandlungen. Mitglieder der Tarifkommission bilden auch die Verhandlungskommission, die mit dem Arbeitgeber den Tarifvertrag aushandelt.

Der Weg zum Tarifvertrag

Nicht immer stehen Arbeitgeber Tarifverträgen zustimmend gegenüber. Manchmal müssen Chefs von der guten Sache überzeugt werden. Deshalb sind Beschäftigte gut beraten, sich auf Gegenwind einzustellen und zu prüfen: Sind wir schon stark genug? Belegschaften sollten in der Lage sein, gegebenenfalls mit Aktionen und Warnstreiks Druck aufzubauen, um der Geschäftsleitung zu signalisieren: Wir stehen zu unseren Forderungen und wollen gute Tarifstandards durchsetzen. Bei einem Firmentarifvertrag verhandeln IG Metall und ihre Verhandlungskommission direkt mit dem Arbeitgeber, bei einem Flächentarifvertrag ist der Verhandlungspartner der Arbeitgeberverband. Kommt am Verhandlungstisch ein Ergebnis zustande und die Tarifkommission hat diesem zugestimmt, steht am Ende der Tarifvertrag. Kommt kein Ergebnis zustande, dann müssen die Arbeitnehmer etwas nachhelfen und Druck aufbauen. Aktionen oder Warnstreiks sind oft notwendig, um die Arbeitgeber zu einem (besseren) Angebot zu bewegen. Liegt von ihnen dann endlich eins auf dem Tisch, das zu einem Verhandlungsergebnis führt und dem die Tarifkommission zustimmen kann, haben die Beschäftigten ihren Tarifvertrag durchgesetzt.

Umsetzung

Aber: Der beste Tarifvertrag bringt nichts, wenn er zwar auf dem Papier steht, aber nicht umgesetzt und im Betrieb gelebt wird. Deshalb braucht es im Betrieb eine Instanz, die darauf achtet, dass Tarifverträge eingehalten werden. Das macht der Betriebsrat auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Paragraf 80 definiert seine allgemeinen Aufgaben, wie etwa „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, (…), Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.

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